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AGB der AT & FP Performance Marketing GbR

Die AT & FP Performance Marketing GbR (nachfolgend die „Agentur") mit Sitz in Jura Straße 2, 73119 Zell u.A., Deutschland, erbringt Dienstleistungen unter anderem im Bereich Performance Marketing, Personalakquise sowie im Bereich Schulungen und Weiterbildungen. 

Die Agentur wird von den Gesellschaftern Fabio Pinnisi, Tim Toska und Falk Hansen vertreten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden. Sie bezeichnen und definieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und regeln umfassend die Rechte und Pflichten, die sich aus der Vertragsbeziehung ergeben. Mit Abschluss eines Vertrags oder Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur erklärt sich der Kunde mit diesen AGB als vereinbart zustimmend.

Die Agentur ist ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB tätig. Verbraucher nach § 13 BGB werden von der Agentur nicht als Kunden akzeptiert und können keine Verträge mit der Agentur abschließen. „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist jede Person, die Leistungen der Agentur in Anspruch nimmt.


Inhaltsverzeichnis

§ 1 Leistungsumfang und -änderungen

§ 2 Termine

§ 3 Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung

§ 4 Kontingente

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen

§ 6 Zurückbehaltungsrechte

§ 7 Schulungen und Weiterbildungen

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 9 Risiken bei Werbeanzeigen

§ 10 Haftungsbegrenzung, Verjährung

§ 11 Nutzungsrechte, Bewerberpool

§ 12 Leistungserbringung durch Dritte

§ 13 Vertraulichkeit, Referenznennung

§ 14 Elektronische Kommunikation, elektronische Rechnungsstellung

§ 15 Außerordentliche Kündigung

§ 16 Zusätzliche Stellen

§ 17 Gutschriften und Rabatte

§ 18 Vertragsübertragung

§ 19 Preisanpassung aufgrund Inflation

§ 20 Zahlungsverzug und Inkasso

§ 21 Eigentumsvorbehalt

§ 22 Datenschutz

§ 23 Force Majeure

§ 24 Textform

§ 25 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

§ 26 Sperrklausel


§ 1 Leistungsumfang und -änderungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform.


§ 2 Termine

Von der Agentur oder dem Kunden vorgeschlagene Termine, insbesondere für Besprechungen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von beiden Vertragsparteien zugesagt wurden. Fehlt eine ausdrückliche Zusage, sind vorgeschlagene Termine unverbindlich.


§ 3 Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses. Maßgeblich für Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist ist ausschließlich das Datum des Vertragsschlusses. Vorbereitungshandlungen (Bereitstellung von Unterlagen durch den Kunden, Planung, Erstellung der Werbeanzeigen, etc.) erfolgen in den ersten Wochen der Vertragslaufzeit.

Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit verlängern sich, sofern einzelvertraglich nicht abweichend vereinbart, automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um jeweils ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgerecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die automatische Verlängerung und sein Kündigungsrecht hingewiesen.


§ 4 Kontingente

Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Agentur Kontingente zu erwerben und diese für die Leistungen der Agentur zu verwenden. Die Preise und die konkreten Verwendungsmöglichkeiten der Kontingente richten sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag. Die Kontingente können flexibel im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Verwendungsmöglichkeiten eingesetzt werden. 

Wurden die vom Kunden gebuchten Kontingente vollständig aufgebraucht, wird das ursprüngliche Kontingent des Kunden kostenpflichtig zu denselben Konditionen nachgebucht, sofern der Kunde der Nachbuchung nicht vor Verbrauch der bisherigen Kontingente widerspricht. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen spätestens drei Jahre nach Erwerb.


§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag oder der jeweils aktuellen Preisliste. Die Agentur ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten und erbrachten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Vereinbarte Zahlungen sind binnen sieben (7) Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB sowie etwaige Verzugskosten zu verlangen.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 6 Zurückbehaltungsrechte

Kommt der Kunde mit der Leistung fälliger Vergütungen in Verzug, ist die Agentur dazu berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen, die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht weiter auszuführen.

Vereinbarte Entgelte sind auch im Fall des Zurückbehaltens von Leistungen nach dem vorangehenden Abs. (1) weiter vom Kunden zu entrichten.


§ 7 Schulungen und Weiterbildungen

Soweit Verträge Schulungen oder Weiterbildungen zum Gegenstand haben, werden die jeweiligen Schulungsinhalte, Unterlagen und Materialien von der Agentur nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und auf Basis des aktuellen Kenntnisstands zum Zeitpunkt der Erstellung zusammengestellt. Die Agentur übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit der bereitgestellten Inhalte, sofern dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt insbesondere für dynamische Inhalte, die sich durch gesetzliche Änderungen, technische Entwicklungen oder sonstige Umstände kurzfristig ändern können. Die praktische Umsetzung der vermittelten Inhalte und Schulungsinhalte darf durch den Kunden ausschließlich in Zusammenarbeit mit qualifizierten Experten erfolgen.

Sofern Verträge Weiterbildungen zum Gegenstand haben, wird ausdrücklich kein garantierter Erfolg geschuldet. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Kunde durch die Teilnahme an der Weiterbildung bestimmte Lernziele, Kenntnisse, Fähigkeiten oder wirtschaftliche Ergebnisse erzielt. Der Erfolg der Weiterbildung hängt maßgeblich von den individuellen Voraussetzungen, der Lernbereitschaft und dem Engagement des Teilnehmers ab. Die Agentur verpflichtet sich lediglich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Weiterbildung und zur Vermittlung der vereinbarten Inhalte, übernimmt jedoch keine Haftung für den mangelnden Erfolg der Weiterbildungsmaßnahme oder das Ausbleiben bestimmter Ergebnisse.


§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

Für die erfolgreiche Gewinnung von Mitarbeitern ist die effektive Mitwirkung des Kunden fundamental. Ob und wie schnell der Kunde mit Hilfe der Agentur neue Mitarbeiter gewinnt, hängt daher auch maßgeblich vom Verhalten und den Eigenbemühungen des Kunden, insbesondere seinem Verhalten im Rahmen von Bewerbungsprozessen sowie den Konditionen der jeweiligen Arbeitsverträge ab. Dem Kunden ist bewusst, dass die Agentur auf diese Bemühungen aus der Sphäre des Kunden keinen Einfluss hat.

Die Agentur darf davon ausgehen, dass die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen vollständig und korrekt sind und ist zu einer eigenen Nachprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit nicht verpflichtet. Die vom Kunden an die Agentur überlassenen Materialien (z.B. Marken, Logos, Fotos, Videos, Klänge, Texte, etc.) sind frei von Rechten Dritter zu übertragen bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte sind vertraglich zu sichern. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Agentur aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien durch Dritte aufgrund von Verstößen gegen geistiges Eigentum entstehen, frei.

Um sicherzustellen, dass die Agentur ihre Leistungen für den Kunden bestmöglich erbringen kann, ist der Kunde zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde hat der Agentur daher sämtliche für die Erfüllung der Leistungspflichten der Agentur erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen unverzüglich, spätestens drei (3) Werktage nach Anfrage durch die Agentur, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich weiter dazu, der Agentur ein umfassendes und korrektes Bild vom Geschäftsbetrieb und der zu besetzenden Stelle zu geben und die Agentur über alle Änderungen, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind, unverzüglich zu informieren.

Sollen Werbeanzeigen oder weitere Leistungen über die Social-Media-Kanäle des Kunden oder über Google oder andere Anbieter von Werbeplattformen veröffentlicht werden, hat der Kunde der Agentur umfassenden Zugang zu den entsprechenden Plattformen zu gewähren und die erforderlichen Login-Daten bereitzustellen.

Die Agentur erbringt für den Kunden keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Kunde verpflichtet sich, alle rechtlichen Anforderungen für die geplanten Leistungen selbst einzuhalten und zu überwachen bzw. sich hierfür qualifizierte Berater hinzuzuzuziehen. Der Kunde hat insbesondere die erforderlichen Impressums- und Datenschutzpflichten, sowie sonstige rechtliche Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen und Marken- und Urheberrechte eigenständig zu prüfen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ausfertigungen der Agentur umgehend und sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen vollständig und sachgerecht sind, und hat die Agentur unverzüglich über eventuelle Fehler oder inkorrekte Angaben zu informieren. Werden Ausfertigungen der Agentur nicht binnen drei (3) Werktagen durch den Kunden beanstandet, gelten sie als genehmigt für die weitere Verwendung durch die Agentur.

§ 9 Risiken bei Werbeanzeigen

Bei der Schaltung von Werbeanzeigen, insbesondere über Online-Plattformen, Social-Media-Kanäle oder Werbenetzwerke, kann es aufgrund der Richtlinien und Algorithmus der jeweiligen Plattformbetreiber zu Sperrungen, Aussetzungen, Löschungen von Anzeigen oder Werbekonten sowie zu sonstigen Verzögerungen bei der Freischaltung oder Ausspielung der Anzeigen kommen.

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für solche Sperrungen, Aussetzungen, Löschungen oder Verzögerungen, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur verursacht wurden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Werbeanzeigen aufgrund von Änderungen der Plattformrichtlinien oder anderer Anforderungen der Plattformbetreiber nicht mehr geschaltet werden können. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Agentur keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Plattformbetreiber hat und keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Ausspielung der Werbeanzeigen übernehmen kann.


§ 10 Haftungsbegrenzung, Verjährung

Die Parteien haften vollumfänglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei sowie deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften die Parteien für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist der Parteien sowie deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haften die Parteien im Übrigen nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Als Kardinalpflichten gelten insbesondere die rechtzeitige Erbringung der vereinbarten Leistungen, die Einhaltung der vereinbarten Leistungsqualität, die Einhaltung der vereinbarten Leistungszeitpunkte, die Einhaltung der vereinbarten Mitwirkungspflichten, die Einhaltung der vereinbarten Vertraulichkeitspflichten sowie die Einhaltung der vereinbarten Datenschutzpflichten. Für alle sonstigen Fälle ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung der Parteien wird, soweit gesetzlich zulässig, auf die typischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im Fall von Datenverlust beschränkt sich die Haftung auf den typischen Widerherstellungsausaufwand. Beide Parteien bleiben jedoch für die ordnungsgemäße Speicherung ihrer Daten selbst verantwortlich.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dieser Vereinbarung beträgt zwölf (12) Monate ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.


§ 11 Nutzungsrechte, Bewerberpool

Alle von der Agentur zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse (die „Erstellten Medien") sind geistiges Eigentum der Agentur.

Dem Kunden wird von der Agentur ein beschränktes Nutzungsrecht an den Erstellten Medien ausschließlich zu eigenen Zwecken und in dem für die Erreichung der nach diesem Vertrag vereinbarten Ziele erforderlichen Umfang eingeräumt. Erstellte Medien dürfen vom Kunden nicht verändert oder überarbeitet werden. Für die Weitergabe an Dritte ist die Zustimmung der Agentur in Textform erforderlich.

Die Agentur nutzt für die Besetzung der geplanten Stellen ggf. auch den durch die laufende Arbeit der Agentur aufgebauten Bewerberpool (der „Bewerberpool"). Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Bewerber, die von dem Kunden für die zu besetzende Stelle abgelehnt wurden, werden von der Agentur in diesen Bewerberpool aufgenommen, sofern der betreffende Bewerber dem zustimmt.


§ 12 Leistungserbringung durch Dritte

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eigene Mitarbeiter einzusetzen sowie Drittunternehmen mit der Erbringung von Teilleistungen oder Gesamtleistungen zu beauftragen. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, spezialisierte Dienstleister oder Subunternehmer hinzuzuziehen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlich oder zweckmäßig ist. Dem Kunden steht kein Anspruch auf die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Person oder einem bestimmten Mitarbeiter der Agentur zu. Die Agentur kann die eingesetzten Personen im Rahmen der vertraglichen Leistungen jederzeit austauschen, sofern die Qualität der vereinbarten Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.


§ 13 Vertraulichkeit, Referenznennung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen über den anderen Vertragspartner, insbesondere Vertragsinhalte, Konditionen und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern nicht eine Zustimmung des anderen Vertragspartners in Textform vorliegt.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitspflicht öffentlich werden, dem Empfänger bereits vor Erhalt rechtmäßig bekannt waren, von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig erhalten wurden, oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offenbart werden müssen.

Die Vertragsparteien sind berechtigt, die jeweils andere Partei als Referenz auf ihrer Website, in Social-Media-Kanälen, in Werbematerialien oder sonstigen Medien zu nennen und dabei das Firmenlogo zu verwenden. Jede Vertragspartei kann der anderen Partei die Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft untersagen.


§ 14 Elektronische Kommunikation, elektronische Rechnungsstellung

Die Agentur wird mit dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung auch auf elektronischem Wege kommunizieren. Dies umfasst insbesondere die Kommunikation per E-Mail, per Videokonferenz, über das Internet sowie mittels Mobilfunk. Auf diesem Wege können Dokumente, Unterlagen und sonstige Daten, einschließlich vertraulicher Informationen, auch ohne weitere Verschlüsselung ausgetauscht werden (die „digitale Kommunikation"). Der Kunde erklärt sich mit der digitalen Kommunikation ausdrücklich einverstanden.

Der Kunde ist zudem damit einverstanden, dass die Agentur ihre Rechnungen in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, an den Kunden übermittelt. Die elektronische Rechnungsstellung ersetzt die Übermittlung in Papierform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


§ 15 Außerordentliche Kündigung

Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde seit mindestens vierzehn (14) Tagen mit der vereinbarten Vergütung oder dem Werbebudget in Zahlungsverzug ist oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten wiederholt nicht nachkommt, sodass eine ordnungsgemäße Vertragsausführung nicht möglich ist.

Hat der Kunde die außerordentliche Kündigung schuldhaft veranlasst, kann die Agentur die gesamte Vergütung als Schadensersatz vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.


§ 16 Zusätzliche Stellen

Während der Laufzeit des Vertrags, für den der Kunde eine Stellensuche beauftragt hat, kann der Kunde die Agentur jederzeit in Textform mit der Stellensuche für zusätzliche Positionen beauftragen, sofern die Agentur der Beauftragung nicht binnen sieben (7) Tagen nach Auftragserteilung in Textform widerspricht.

Für diese zusätzlichen Stellensuchen gelten die vereinbarten Leistungsbeschreibungen entsprechend, sofern die Vertragsparteien nicht etwas Abweichendes vereinbaren. Jede zusätzliche Stellensuche hat ebenfalls die vereinbarte Laufzeit, beginnend mit dem Tag der Beauftragung, sowie die vereinbarten Zufriedenheitsgarantien. Für jede zusätzliche Stellensuche erhält die Agentur ebenfalls die vereinbarte Vergütung und es ist das vereinbarte Werbebudget zu stellen.


§ 17 Gutschriften und Rabatte

Soweit die Agentur Gutscheine, Rabatte oder Gutschriften anbietet, gelten diese nur, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Buchung geltend gemacht werden. Die Kombination von mehreren Rabatten oder Gutscheinen für dieselbe Leistung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Rabatten ist nicht möglich.


§ 18 Vertragsübertragung

Die Übertragung von Verträgen auf Dritte bedarf der Textform und der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Die Agentur ist jedoch berechtigt, Verträge auf Tochtergesellschaften oder andere Unternehmen desselben Konzerns zu übertragen.


§ 19 Preisanpassung aufgrund Inflation

Bei laufenden Verträgen passen sich die Preise nach Ablauf von zwei Vertragsjahren jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres an die Inflation des letzten Jahres an, gemessen am vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland.

Die Preisanpassung wird der jeweils anderen Vertragspartei spätestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Soweit die Preisanpassung eine Preiserhöhung darstellt, wird diese von der Agentur mitgeteilt. Soweit die Preisanpassung eine Preissenkung darstellt, wird diese vom Kunden mitgeteilt.


§ 20 Zahlungsverzug und Inkasso

Kommt der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Der Kunde trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Inkasso- und Anwaltskosten im gesetzlich zulässigen Umfang. Dies gilt insbesondere für Kosten, die der Agentur durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens entstehen.


§ 21 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Unterlagen, Arbeitsergebnissen und sonstigen Leistungen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bei der Agentur. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.


§ 22 Datenschutz

Die Agentur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Agentur, die auf der Website verfügbar ist.


§ 23 Force Majeure

Die Vertragsparteien sind von der Leistungspflicht befreit, soweit die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die sie nicht zu vertreten haben und deren Eintritt die Parteien nicht voraussehen konnten (Force Majeure). Als Force Majeure gelten insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich über solche Ereignisse unverzüglich zu informieren und nach Möglichkeit einvernehmliche Lösungen zu finden.


§ 24 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.


§ 25 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Alle Verträge, für die diese AGB gelten, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts (EGBGB), die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würden.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrags, für den diese AGB gelten, ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte (insbesondere, weil die Vertragsparteien einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben). Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien entspricht, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.


§ 26 Sperrklausel

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu den Regelungen dieser AGB stehen, gelten nicht. Dies gilt auch, wenn der Kunde auf ihre Anwendung ausdrücklich hinweist.


Stand: 22 Mai 2026

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