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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AT&FP Performance Marketing GbR

Jura Straße 2, 73119 Zell u.A. , Deutschland

Geschäftsführer: Fabio Pinnisi, Albin Tischer, Tim Toska, Falk Hansen


§ 1 Allgemein

Mit dem Abschluss eines Agenturvertrages mit „AT&FP Performance Marketing GbR“ erkennt der

Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters verbindlich an.



§ 2 Geltungsbereich



1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienste von

AT&FP Performance Marketing GbR gegenüber ihren Vertragspartnern und die hierüber geschlossenen

Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform.



2. Die Angebote (Seminare & Dienstleistungen) des Anbieters richten sich ausschließlich an

Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sämtliche Leistungen

erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einer

Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die

diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird schon jetzt

widersprochen.



§ 3 Vertragsschluss



Ein Vertragsschluss kommt dergestalt zustande, dass der Auftraggeber entweder bei

AT&FP Performance Marketing GbR anruft oder aber von Dieser auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen des

Telefongesprächs/Zoom–Meetings wird dem Kunden ein Angebot unterbreitet, welches

dieser dann annehmen kann. Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der

Interessent eine Rechnung per E–Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme

des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung).



§ 4 Inhalt des Vertrages



1. Mit Vertragsabschluss bietet der Anbieter dem Auftraggeber Beratungs– und

Umsetzungsleistungen (allgemein „Leistungen“) für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung

und Pflege von Online Marketing Kampagnen für Produkte des Kunden an.



2. Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den

Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn der Anbieter diesen in Textform

ausdrücklich zustimmt. Schweigen des Anbieters sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch

den Anbieter gelten in diesem Fall nicht als Zustimmung.



3. Etwaige Termine und Zielvorgaben des Kunden sind für den Anbieter grundsätzlich nicht

bindend, es sei denn, der Anbieter hat dies schriftliche per Post oder Fax ausdrücklich als

festes Ziel zugesichert.



§ 5 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen



1. Die Abrechnung erfolgt vorab oder bei der Vereinbarung von dauerhafter Betreuung

monatlich nach Monatsende.



2. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die

Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem

Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor.



3. Die Anbieter selbst, ist für die Rechnungsstellung und Einziehung der Zahlung zuständig.

Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, sind die Zahlungen ohne

Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung auf das Konto AT&FP Performance Marketing GbR,

Stadtsparkasse Stuttgart, IBAN: DE32 6105 0000 0049 1402 99, BIC: GOPSDE6GXXX,

zu überweisen.



4. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch

wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.



5. Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger

Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt.

Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt

ergänzend Folgendes:

Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum

vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor

Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder

Sicherheitsübereignung nicht zulässig.



6. Sämtliche in den Angebotslisten genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer

sowie der entsprechenden Versandkosten.



7. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist die AT&FP Performance Marketing GbR berechtigt, von

dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz

der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt

der Agentur vorbehalten.



Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche

geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt, von dem Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur

Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein

Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.



8. Wird seitens des Auftraggebers ein Shooting–Day gebucht, so wird eine Kilometerpauschale

von 0,30€/Kilometer für die Hin– und Rückfahrt fällig. Diese wird auf der ersten Rechnung mit aufgeführt.



§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung



1. Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang beim Anbieter, es sei denn, es ist ein anderer

Beginn vereinbart.



2. Der Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung für unbestimmte Zeit, insofern nicht anders auf

der vertraglichen Vereinbarung abgesprochen wurde. Die Kündigungsfrist beträgt einen

Monat zum Monatsende. Bei der einmaligen Buchung von Bausteinen endet der Vertrag mit

der vollständigen Leistungserbringung durch den Anbieter.



3. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Vertragspartei ist im Falle eines Widerspruchs des

Kunden gemäß § 12 unter Beachtung der dort genannten Frist möglich. Eine sofortige

Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre

Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre

Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.



§ 7 Zahlungsverzug, Inkasso



1. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von

Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der

Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der

Zahlungsverpflichtung.



2. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen

Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.



3. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen

Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.



§ 8 Gewährleistung



1. Die Dienstleistungen (und Seminare) von AT&FP Performance Marketing GbR, sind nach bestem Wissen sorgfältig

vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten

Erkenntnissen erstellt. AT&FP Performance Marketing GbR übernimmt jedoch keine Gewähr für die

inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten

Bausteine.



2. Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen

mit dem Abschluss der Seminare und gebuchten Bausteine verbunden ist. Dem

Auftraggeber werden die entsprechenden Bausteine im Rahmen der Dienstleistung

zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl

wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten

Ziele abgegeben.



3. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges

Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung

ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.



4. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte,

Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen.

Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche

Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.



5. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

Kunde und Anbieter werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen

gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.



6. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die

jeweiligen Account–Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des

Kunden.



§ 9 Urheber– und Nutzungsrechte



1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Seminarunterlagen

verbleiben beim Anbieter. Dem Interessenten ist es untersagt, die

Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung

zum Zwecke der eigenen Datensicherung.



2. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke

verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht

mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise,

nachgedruckt oder nachgeahmt werden.



§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand



Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung

zwischen den Parteien einschließlich Scheck– u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen

Personen des öffentlichen Rechts, ist Leverkusen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Vor der Einreichung einer Klage, insbesondere im Hinblick auf ein

Klauselverstoß oder einer Urheberrechtsverletzung hat der Kunde zunächst Herrn

Rechtsanwalt Holger Lorenz, per E–Mail info@anwaltskanzlei–lorenz.de zwecks Versuch

einer gütlichen Einigung zu kontaktieren.



§ 11 Referenznennung



Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch

die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen, Logos.

Videos, Bilder und Funnels, welche für Werkezwecke erstellt und verwendet wurden, dürfen ebenfalls als Referenz genutzt werden.

Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.



§ 12 Vertragsanpassungen



Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern.

Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen

an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde

ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich

widerspricht.



Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern.

Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen

an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde

ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich

widerspricht.



§ 13 Vertragsübertragung



Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder gänzlich, noch zum Teil von einer

Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen

Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung,

eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.



§ 14 Widerrufsrecht



1. Für den Fall, dass der Auftraggeber im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Kauf zu

Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch der selbstständigen

beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der

folgenden Bestimmungen:



2. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen

diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem er oder ein von

ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.



3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mittels einer

eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, die Agentur

„AT&FP Performance Marketing GbR“ per E–Mail, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der

Auftraggeber ohne Angabe von Gründen über die Ausübung des Widerrufsrechts den

Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.



4. Wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei

Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit

handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.



§ 15 Salvatorische Klausel

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige

vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am Ehesten

entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung



Neuste Änderung 01.01.2024



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